Allerheiligen
Wolfgang Fimpel in der Reihe „Wort zum Sonntag“
In diesen Tagen werden viele von Ihnen auf den Friedhof gehen,
um der verstorbenen Lieben zu gedenken.
Manche werden die Ruhestätten in den dafür ausgewiesenen
Waldstücken aufsuchen. In Rheinland-Pfalz gilt ein neues Bestattungs-
gesetz. Demnach dürfen Urnen nun auch im eigenen Garten beigesetzt
oder Zuhause aufbewahrt werden. Bestattungen in den Flüssen Rhein,
Mosel, Saar und Lahn sind in Zukunft möglich. Wer die „neuen Freiheiten“
nutzen will, muss das zu Lebzeiten in einer entsprechenden Verfügung
schriftlich festlegen. Um einen Bestattungstourismus zu vermeiden
müssen die Verstorbenen ihren letzten Hauptwohnsitz im Bundesland
haben. Wie werden unsere Nachbarn mit diesen neuen Möglichkeiten umgehen?
Eines ist – nicht für alle – offensichtlich: wir brauchen einen Ort für unsere Trauer.
Unabhängig von der Frage der Grabpflege hat der öffentliche Friedhof als Trauerort
einen Vorteil. Wir können hingehen und wieder weggehen. Das hilft uns
in der Trauer, auch innerlich Schritte zu gehen und uns von dem Schmerz
des Verlustes, des Unwiederbringlichen nach und nach zu verabschieden.

