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Foto (privat): Wolfang Fimpel, Pastoralreferent

Allerheiligen

Wolfgang Fimpel in der Reihe „Wort zum Sonntag“

In diesen Tagen werden viele von Ihnen auf den Friedhof gehen,  

um der verstorbenen Lieben zu gedenken. 

Manche werden die Ruhestätten in den dafür ausgewiesenen 

Waldstücken aufsuchen. In Rheinland-Pfalz gilt ein neues Bestattungs- 

gesetz. Demnach dürfen Urnen nun auch im eigenen Garten beigesetzt 

oder Zuhause aufbewahrt werden. Bestattungen in den Flüssen Rhein,  

Mosel, Saar und Lahn sind in Zukunft möglich. Wer die „neuen Freiheiten“ 

nutzen will, muss das zu Lebzeiten in einer entsprechenden Verfügung  

schriftlich festlegen.  Um einen Bestattungstourismus zu vermeiden  

müssen die Verstorbenen ihren letzten Hauptwohnsitz im Bundesland 

haben. Wie werden unsere Nachbarn mit diesen neuen Möglichkeiten umgehen? 

Eines ist – nicht für alle – offensichtlich: wir brauchen einen Ort für unsere Trauer. 

Unabhängig von der Frage der Grabpflege hat der öffentliche Friedhof als Trauerort  

einen Vorteil. Wir können hingehen und wieder weggehen. Das hilft uns 

in der Trauer, auch innerlich Schritte zu gehen und uns von dem Schmerz 

des Verlustes, des Unwiederbringlichen nach und nach zu verabschieden.