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Foto: pixabay

Entscheidung über die Zukunft des freigestellten Pfarrers am 11. Mai

Gregor Moser, Pressemitteilung der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Rottenburg a.N. Bei dem seit Oktober 2022 wegen sexueller Grenzverletzungen vom Dienst freigestellten Pfarrer aus dem Dekanat Ostalb sei in mehrfacher Weise ein „von unanständiger Distanzlosigkeit gekennzeichnetes Verhalten“ festzustellen, das als deutliche intime Grenzüberschreitung zum Nachteil mehrerer Geschädigter betrachtet und empfunden werden müsse. Dieses Verhalten entspreche in keiner Weise den Erwartungen an einen Pfarrer, stellt der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart fest.

 

Dies ergebe sich aus dem Abschlussbericht der internen kirchenrechtlichen Untersuchung gegen den Pfarrer, aus den Erkenntnissen und Empfehlungen der diözesanen Kommission sexueller Missbrauch sowie aus der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Ellwangen, die das Verfahren gegen den Mann im Februar dieses Jahres einstellte, da sein Verhalten die Schwelle zu einem strafrechtlich relevanten Verhalten nicht überschritten hatte.

 

Am 11. Mai wird die Entscheidung des Bischofs bekannt gegeben, ob und wo der freigestellte Pfarrer weiter in der Seelsorge wirken kann.