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Foto (Schwenk): Dekan Robert Kloker am Taufstein des Heilig-Kreuz-Münsters Schwäbisch Gmünd

Ein weiterer Schritt in Richtung Öffnung

Sibylle Schwenk, Pressemiteilung

Neben dem Ringen der Katholischen Kirche um eine Öffnung in Sachen Weiheamt für die Frau im Synodalen Weg, gibt es weitere Schritte, um die Richtung zu bekräftigen: Bischof Dr. Gebhard Fürst hat im Herbst letzten Jahres ein Dekret erlassen, das es Pastoral- und Gemeindereferent:innen ermöglicht, die Taufe zu spenden. „Ich stehe voll und ganz hinter dieser Initiative“, sagt Ostalb-Dekan Robert Kloker.

„Es wird ein Stück Geschlechtergerechtigkeit in der katholischen Kirche verwirklicht“, ist Dekan Kloker überzeugt. Was seither den geweihten Theologen vorbehalten war, also Priestern und Diakonen, soll künftig auch durch Ungeweihte möglich sein – die Spendung der Taufe.

Den Anstoß dafür gab das Frauenforum der Diözese Rottenburg-Stuttgart im April 2021, das vom obersten Laiengremium, dem Diözesanrat, organisiert wurde. Bei diesem Frauenform wurde die Forderung, dass Frauen die Tauferlaubnis erhalten sollen, formuliert. Bischof Dr. Gebhard Fürst hat diese Forderung dann aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe zu möglichen Umsetzungsschritten unter der Leitung von Weihbischof Matthäus Karrer beauftragt. „Unserem Bischof liegt eine geschlechtergerechte Kirche am Herzen“, lässt Dekan Kloker wissen. Deshalb wollte er alles ausnutzen, was innerhalb des Kirchlichen Rechts momentan möglich ist. In der Öffnung der Taufspendung hat man durch die Auslegung des Kirchenrechts einen Weg gefunden.

„Dieser liegt in der zentralen Bedeutung der Taufe für uns Christen“, erläutert Dekan Kloker. Mit der Taufe werde jeder Christ und jede Christin zum Träger und Zeichen der Liebe Gottes. Weil die Taufe so zentral ist, sei sie kirchenrechtlich nicht an ein Amt gebunden, sondern könne im Notfall von jeder Person gespendet werden. „Insofern kommt die Vielfalt der christlichen Berufungen noch mehr zum Ausdruck“.

In der Dekanatskonferenz und in den Bezirkskonferenzen für die hauptamtlichen Mitarbeitenden hat Dekan Kloker sowie die stellvertretenden Dekane Dr. Pius Adiele und Pater Jens Bartsch das neue Dekret vorgestellt. Denn ihre Umsetzung fordert eine Abstimmung vor Ort in den Kirchengemeinderäten. „Sie können sich als Kirchengemeinde für oder gegen dieses Dekret entscheiden“, erklärt Dekan Kloker. Wenn sich eine Seelsorgeeinheit dafür entscheidet, dass künftig auch Pastoral- und Gemeindereferent:innen die Taufe spenden dürfen, kann sich jeweils eine Person aus der Seelsorgeeinheit dafür bewerben. „Bei uns in der Seelsorgeeinheit Schwäbisch Gmünd-Mitte zum Beispiel haben wir uns dafür entschieden.“ Es folgt ein mehrtägiger Qualifikationskurs, der bis Herbst 2023 abgeschlossen sein wird. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauftragungen in zentralen Feiern durch die Diözesanleitung statt.

„Ich freue mich sehr über diese Entwicklung und auch auf die Erfahrungen, die wir damit sammeln werden“, resümiert Dekan Robert Kloker. Die Schritte in Richtung Öffnung der Katholischen Kirche und deren Orientierung an Lebenswelten sind jedenfalls deutlich zu sehen.